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Was tun, wenn der Reiseveranstalter pleite geht?

Das war sicher auch für viele von euch ein Schock: Europas drittgrößter Reiseanbieter FTI hat Insolvenz angemeldet und sagt ab dem 4. Juni 2024 alle Reisen ab. Doch was habt ihr jetzt für Rechte? Wir haben sie euch zusammengestellt.

Das ist die Lage

Leider fallen Einzelleistungen wie Hotelbuchungen oder Mietautos nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz, der 2021 gegründet wurde, und sie sind nicht abgesichert. D.h. ihr werdet wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Pauschlreisen sind abgesichert und werden hoffentlich von dem Fond übernommen. Wenn ihr die Peise noch nicht ganz bezahlt habt, überweist den Restbetrag am besten nicht mehr und versucht, euch das Geld über die Bank zurückzuholen.

Welche Anbieter und Marken sind betroffen?

Generell betroffen sind alle bei der FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI, 5vorFlug und die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Firmen DriveFTI und Cars and Camper.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR etc.), bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Ihr seid bereits mit einer Pauschalreise unterwegs

Wenn ihr bereits im Urlaub seid, greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). FTI wird damit versuchen, eure Reise wie geplant zu Ende zu bringen. Wo dies nicht möglich ist, wird für euch eine Rückreise organisiert werden. In dem Fall werdet ihr kontaktiert.

Ihr habt eine Pauschalreise gebucht und diese aber noch nicht angetreten

FTI wird eure Reise in jedem Fall storieren. Es greift hier aber der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit euch in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet wurden.

Ihr habt nur das Hotel über FTI gebucht

Einzelleistungen wie Hotelbuchungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Ihr solltet euch dringend mit FTI in Verbindung setzen, wie es weitergeht.

Ihr habt nur einen Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht

Auch hier fallen Einzelleistungen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Ihr solltet euch dringend mit FTI in Verbindung setzen, wie es weitergeht.

Kontakt zu FTI

Es gibt eine Support-Website und eine kostenfreie Support-Hotline: 089 / 710 45 14 98.