Was tun als Vermieter, Mieter oder Arbeitnehmer bei Hochwasser? Wir haben alle Infos dazu!
Wenn das Wasser plötzlich in den Keller oder in die Wohnung läuft, muss es meist schnell gehen. Was ihr vorher und nach dem Hochwasser tun solltet, hat uns Dr. Thomas Diekmann, Vorstandsmitglied der VHV Hannover, erklärt:
Welche Versicherungen sind wichtig?
Die Gebäudeversicherung mit entsprechender Deckung gegen Elementarschäden umfasst grundsätzlich Schäden an Außen- und Innenwänden, Keller und Dach. Weiterhin auch Dinge, die zum Bestandteil des Gebäudes oder der Wohnung gehören z.B. individuell angefertigte Einbauküchen, Kamine oder Schäden an sanitären Installationen und elektrischen Anlagen.
Die Einrichtungsgegenstände können über die Hausratversicherung abgesichert sein, sofern auch dort Versicherungsschutz gegen Elementarschäden besteht.
Für Schäden an Betriebseinrichtungen wie z. B. Firmen oder Läden inklusive der dort gelagerten Waren, Einrichtung und Technik werden von einer Inhaltsversicherung mit Elementardeckung (Gewerbe) reguliert.
Für Schäden an Autos ist eure Kasko-Versicherungen zuständig, wichtig ist dabei aber, dass dem Halter kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann, weil er z. B. im Gefahrengebiet geparkt hat.
Was tun, wenn Hochwasser angekündigt ist?
- Sandsäcke, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon besorgen
- Gefährliche Stoffe oder Chemikalien in Kellern und Garagen sichern
- Möbel und technische Geräte in obere Etagen bringen oder aufbocken und abdecken
- besonders den Heizöltank sichern
- Wichtige Medikamente und Unterlagen einpacken und bei Freunden deponieren oder in höher gelegene Räume bringen
- Fenster, Türen und Abflussöffnungen abdichten
- elektrische Geräte und Heizungen (in Räumen, die vom Wasser bedroht sind) abschalten
- Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen wegfahren
Was tun, wenn das Hochwasser alles überschwemmt hat?
- Macht eine Liste der Schäden und vor allen Dingen Fotos für die Versicherung.
- Wasser und Schlamm so schnellees geht aus dem Gebäude entfernen
- Die Räume so schnell wie möglich trocknen, um Schimmel zu vermeiden
- Elektrik und Heizöltanks sollten von Fachleuten überprüft werden, bevort ihr den Strom wieder anschaltet
- Wenn beie euch Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin, Öl etc. ausgelaufen sind, die Feuerwehr informieren
- Schmutzige und kaputte Möbel gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen fachgerecht auf einem Abfallwirtschaftshof entsorgt werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?
Seltene Naturkatastrophen gehören nach der Rechtsprechung zum „allgemeinen Lebensrisiko“, d.h. sie sind für niemanden vorhersehbar. Trotzdem habt ihr als Mieter oder Vermieter Rechte und Pflichten.
Wer ist für die Beseitigung der Schäden an Gebäuden und Wohnungen verantwortlich?
Gebäudeschäden muss der Eigentümer des Gebäudes beseitigen. Er muss die Wohnung oder das Haus so wiederherstellen wie sie waren, als die Mieter sie bezogen haben.
Auch für das Abpumpen des Wassers aus der Wohnung oder den Kellern und das Trockenlegen ist der Vermieter verantwortlich. Die Kosten für das Abpumpen und Säubern kann er nicht auf die Mieter umlegen.
Der Mieter ist aber verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Schäden anzuzeigen. Wenn er das nicht oder zu spät macht, kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen.
Wer muss für Schäden an Möbeln und der Einrichtung in einer Mietwohnung aufkommen?
Der Vermieter ist nur für Schäden an den vermieteten Gebäuden und Gegenständen verantwortlich, die er dem Mieter zur Verfügung gestellt hat, wie z. B. für Einbauküchen, Elektrogeräte, Heizungen, Holzböden usw. . Auch durch das Hochwasser verursachte Tapezier- und Anstreicharbeiten muss der Vermieter ausführen (lassen).
Für die Einrichtungsgegenstände, die Eigentum des Mieters sind, ist er natürlich nicht zuständig.
Können Mieter Schadenersatzansprüche an den Vermieter stellen?
Ein Schadensersatzanspruch ist nur möglich, wenn der Vermieter z.B. Bau- oder Schutzvorschriften nicht eingehalten hat oder wenn er mit der Reparatur der Hochwasser-Schäden in Verzug gerät und dadurch weitere Schäden beim Mieter entstehen.
Solange die gemietete Fläche wegen des Hochwassers nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, hat der Mieter das Recht zur Mietminderung. Gleiches gilt, wenn der Keller vollgelaufen oder die Wohnung stark verdreckt ist.
Wenn die Mietfläche dauerhaft unbewohnbar geworden ist oder bei drohender Gesundheitsgefährdung, hat der Mieter das Recht, fristlos zu kündigen.
Der Vermieter kann dem Mieter kündigen, wenn die Mietfläche weder wiederhergestellt noch angemessener Ersatz angeboten werden kann, wenn also die Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag weggefallen ist.
Was sagt das Arbeitsrecht bei Hochwasser?
Auch bei Hochwasser müssen Arbeitnehmer ihren Job erledigen, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder Kündigung. Es gibt aber Ausnahmen:
Darf ich von meinem Arbeitsplatz wegbleiben, um Wasserschäden zu beseitigen?
§616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass Arbeitnehmer bei Notlage im eigenen Haushalt ihrer Arbeit fernbleiben können. Konkret heißt es, dass Angestellte für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ einen Anspruch auf Freistellung haben. Der Zeitraum ist nicht genau definiert. Wichtig ist die Absprache mit dem Vorgesetzten.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Extremlagen wie einer Flutkatastrophe, die das eigene Haus betrifft. Es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag ausgeschlossen.
Mein Arbeitsplatz ist vom Hochwasser betroffen. Bekomme ich mein Gehalt, auch wenn nicht gearbeitet werden kann?
Ja, das ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Wenn ein Unternehmen durch Naturkatastrophen nicht öffnen kann, müssen die Angestellten weiter bezahlt werden.
Die Straße ist überflutet und Bahnen fahren nicht. Muss ich trotzdem zur Arbeit?
Wenn ihr nicht selbst vom Hochwasser betroffen seid, müsst ihr irgendwie zur Arbeit kommen. Denn der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Einige Arbeitgeber gewähren in solchen Fällen dann Homeoffice, einen Anspruch habt ihr darauf aber nicht.
Darf ich zu Hause bleiben, wenn Schule oder Kita aufgrund von Hochwasser geschlossen hat?
Laut §616 BGB haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld, wenn die Betreuung unzumutbar ist. Das gilt auch nach einem Hochwasser.