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Supermarktmythen - was ist erlaubt und was nicht?

Mal eben testen, ob die Kirschen schon schmecken, das quengelnde Kind schon im Laden aus der Coladose trinken lassen oder einfach die Waren in die eigene Tasche packen, weil kein Einkaufskorb da ist. Viele Sachen machen wir einfach im Supermarkt, ohne zu wissen, ob es überhaupt erlaubt ist. Wir haben euch mal zusammengestellt, was ihr ruhig machen könnt und was besser nicht.

1. Dinge probieren

Solange ihr die Ware nicht bezahlt habt, gehört sie dem Ladenbesitzer. Wenn ihr testen möchtet, ob die Weintrauben auch süß sind, solltet ihr vorher das Supermarktpersonal um Erlaubnis fragen. Den Reifegrad von Früchten wie Pflaumen oder Mango könnt ihr aber durch vorsichtiges (!) Betasten über­prüfen.
Sicher habt ihr eurem Kind auch schon mal erlaubt, vor dem Bezahlen ein Eis oder eine andere Süßigkeit schon mal zu essen und dann die leere Verpackung aufs Band gelegt. Auch das ist eigentlich nicht erlaubt und es hängt von der Kulanz der Verkäuferinnen und Verkäufer ab, ob sie euch das durchgehen lassen.

2. Ware kaputt gemacht

Ihr fahrt mit dem Einkaufswagen in die aufgetürmten Aperolflaschen und 50 davon gehen zu Bruch oder euer Kind reist das Regal mit den Äpfeln um: Solche Miss­geschicke sind peinlich und teuer. Ihr müsst nämlich alle Schäden ersetzen, die ihr im Supermarkt anrichtet. Wenn nur ein Gurkenglas zerschellt, zeigen sich die meisten Einzel­händler kulant. Geht es aber um einen größeren Schaden, muss eure private Haft­pflicht­versicherung einspringen.

3. Kleingeld

Mehr als 50 Münzen müssen Kassierer pro Einkauf nicht akzeptieren. Es kann also sein, dass eure Bezahlung abgelehnt wird, wenn ihr euer Sparschwein auf das Band kippt.
Apropos: Wenn ihr bar bezahlen wollt, aber nicht genug Geld dabei habt, müsst ihr keine Waren zurückgeben. Ihr könnt einen Teil bar und den Rest z. B. mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Das ist auch sehr praktisch, wenn ihr Münzen loswerden und euer Portemonnaie etwas leichter machen wollt.

4. Preise

Der Preis in der Kasse gilt, nicht der Preis am Regal oder in Prospekten. Wenn ihr also beim Kassieren einen Unterschied merkt, könnt ihr die Ware zurückgeben bzw. einfach nicht kaufen. Denn der Kauf findet erst an der Kasse statt und dort geschieht (juristisch gesehen) auch erst die Vereinbarung über den Preis. Die Angaben im Supermarkt dagegen sind nicht verbindlich.

5. Umtausch

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass, wenn die Verpackung noch intakt ist und der Kassenbon vorliegt, auch im Supermarkt Waren zurückgegeben oder umgetauscht werden können. Das Recht gibt es aber nicht. Eine Erstattung beruht immer auf Kulanz.
Wenn Lebensmittel aber vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sind, müssen die Händler sie zurücknehmen.

6. Pfandflaschen

Bei Einwegflaschen gilt Folgendes: Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen alle Einwegflaschen annehmen, auch die, die sie nicht im Sortiment haben. Zerbeulte oder gesprungene Einwegflaschen müssen ebenfalls zurückgenommen werden, wenn das Pfandkennzeichen noch erkennbar ist, auch wenn der Leergutautomat die Flaschen nicht akzeptiert.
Bei Mehrwegflaschen müssen die Händler nur die Dinge annehmen, die sie selbst im Sortiment haben.
Pfandbons können bis zu 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie gedruckt wurden, in dem Landen, in dem der Bon gedruckt wurde, eingelöst werden.

7. Was sind „haushaltsübliche Mengen“?

Jeder von uns möchte sich bei Sonderangeboten gleich einen Vorrat anlegen. Oft wird deshalb auf „haushaltsübliche Mengen“ hingewiesen. Aber was ist das eigentlich? Eine genaue Regelung gibt es gar nicht.
Laut der Verbraucherzentrale kommt es immer auf den Einzelfall an, beispielsweise sind fünf Stück Butter oder 100 Apfelsinen "haushaltsüblich". 5 Drucker oder 3 Kaffeemaschinen allerdings eher nicht. Es hängt also immer stark vom jeweiligen Produkt ab.

8. Dürfen (Eier-)kartons geöffnet werden?

Ihr dürft Eier- oder andere Kartons im Laden öffnen, wenn ihr dabei weder Verpackung noch Inhalt beschädigt. Also die Verpackung vorsichtig aufmachen und sie wieder verschließen. Wenn ihr aber die Verpackung oder den Inhalt verschmutzt oder kaputt gemacht habt, müsst ihr die Ware auch kaufen.
Nicht gern gesehen wird es übrigens, wenn ihr kaputte oder fehlende Eier einzeln austauscht. Die Packungen haben meist unterschiedliche Mindesthaltbarkeitsdaten und ihr bringt dann alles durcheinander. Am besten also die ganze Packung tauschen.

9. Einkaufs­wagen mitnehmen

Wagen und Körbe sind Eigentum des Supermarkts, sie dürfen das Geländes also auch nicht verlassen. Die Wagen kosten 100 bis 150 Euro, wenn ihr sie mitnehmt, ist das Diebstahl. Der Euro im Einkaufswagen berechtigt euch zwar zur Ausleihe, er bleibt aber dennoch Eigentum des Supermarkts.

10. Geld im Auto vergessen, aber alles ist schon gescannt

Ihr müsst keine Sorge haben, dass dann die arme Kassiererin alle Teile wieder ausbuchen muss. Mit einer Bon-Rückstellung kann sie den kompletten Bon einfach einscannen, statt jede einzelne Ware noch einmal über das Band zu ziehen. Vielleicht habt ihr Glück und die Kunden hinter euch warten bis ihr das Geld geholt habt, sonst müsst ihr leider alles wieder einpacken und dann noch einmal an die Kasse gehen.

11. Nachts oder am Sonntag auf dem Supermarkt-Parkplatz parken

Das Parken ist grundsätzlich nur für Kunden während der Geschäftszeit erlaubt. Achtet deshalb auf Schilder an der Einfahrt oder an den Stellplätzen. Und denkt dran: auch auf dem Supermarktplatz gilt die normale Verkehrsordnung.

12. Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse transportieren

Auch das ist rein rechtlich schon Diebstahl. Schließlich weiß man ja nicht, ob ihr die Ware überhaupt noch bezahlen wollt. Nehmt also bitte immer einen Einkaufswagen oder -korb.

13. In Zeitschriften blättern

Wenn es nicht ausdrücklich durch ein Schild verboten ist, dürft ihr die Zeitungen durchblättern, um zu schauen, ob sie euch interessieren. Gemütlich darin zu lesen, ist aber nicht erlaubt. Und wenn ihr sie beim Probelesen zerfleddert und sie damit unverkäuflich wird, müsst ihr sie auch kaufen

14. Wechselgeld stimmt nicht

Ihr solltet euer Wechselgeld immer direkt an der Kasse prüfen. Wenn euch der Fehler erst zuhause auffällt, habt ihr zwar ein Recht auf das restliche Geld, werdet es aber in den wenigsten Fällen beweisen können.
Wenn ihr den Fehler noch am selben Tag bemerkt, könnt ihr um einen Kassensturz bitten. Damit kann der Supermarkt feststellen, ob sich mehr Geld in der Kasse befindet als Waren verkauft worden sind.

15. Sachen anfassen und dann nicht kaufen

Wenn ihr lose Lebensmittel wie z. B. Backwaren angefasst habt und dann doch nicht kauft, können sie eigentlich nicht mehr verkauft werden. Wenn ihr dabei gesehen werdet, kann der Händler von euch Schadensersatz in der Höhe des nun nicht mehr verkaufbaren Produkts verlangen.
Bei abwaschbarem Obst und Gemüse ist es nicht unbedingt so. Minutenlang alles anzufassen, wird natürlich nicht gern gesehen.


Psychotricks der Supermärkte:

  • Einkaufswagen sind extra groß gestaltet und es gibt keine Einkaufskörbe: wir automatisch mehr, wenn der Wagen leer aussieht
  • Glänzende Bodenbeläge: Wir halten sie unterbewusst für rutschig und gefährlich, dadurch gehen wir langsamer durch den Laden und kaufen potenziell mehr ein
  • Einen ähnlichen Effekt haben auch teure Artikel: Wenn viele davon nebeneinander stehen, gehen wir vorsichtig und langsam vorbei, um nichts kaputt zu machen. Und kaufen dann eher etwas davon.
  • Supermärkte sind immer so gebaut, dass man gegen den Uhrzeigersinn durch den Markt geführt wird: Dabei wird nämlich unsere Aufmerksamkeit nach außen auf die Regale gerichtet
  • Die Kassenbänder werden immer kürzer: So soll der Kassiervorgang beschleunigt werden, weil die Kunden hektisch schneller einpacken.
  • Der klassische Supermarkt beginnt immer mit der Obst- und Gemüseabteilung: dabei geht es den Märkten darum, die Kunden von Anfang an emotional mit frischen Waren einzufangen.