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Infos zur Organspende

2020 hat der Bundestag den Vorschlag der erweiterten Entscheidungslösung, die von Grünen und Linken vorgeschlagen worden war, angenommen. Sie sieht vor, das beim Ausweisabholen (also mindestens alle zehn Jahre) auf das Thema Organspende und das neue zentrale Onlineregister hingewiesen werden soll. Auch Hausärzte sollen zukünftig alle zwei Jahre über Organspenden informieren.

Derzeit warten in Deutschland etwa 13.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Etwa 1.000 Menschen sterben jedes Jahr, weil es zu wenige Spenderorgane gibt.

Bisher gilt in Deutschland die so genannte "erweiterte Zustimmungslösung". D. h. man gibt seine Zustimmung zur Organentnahme indem man einen Organspendeausweis ausfüllt, den man immer bei sich trägt und der dann von Not- oder Klinikärzten gefunden werden kann. Bei Sterbenden ohne Ausweis muß das Klinikpersonal die Zustimmung der Angehörigen einholen.
Ein zentrales Register, das die Daten aller möglichen Spender enthält, gibt es nicht.

Als kleinen "Anstoß" könnt ihr euch auch mal dieses Video ansehen:


Woher bekomme ich einen Organspendeausweis und was kann ich damit bestimmen?

  • Der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebene Organspendeausweis ist kein amtliches Dokument. Ihr könnt euren Willen auch formlos auf einem Blatt Papier festhalten
  • Man bekommt ihn in Apotheken, beim Arzt, bei den Krankenkassen und kann ihn auch einfach herunterladen
  • Wichtig ist, dass ihr den Ausweis immer bei euch habt und er richtig ausgefüllt ist, so dass eure Wünsche und Einschränkungen erfüllt werden können
  • Ihr solltet euch in regelmäßigen Abständen einen neuen Ausweis besorgen, damit der darin aufgeführte eigene Wille durch ein aktuelles Datum unterstrichen wird
  • Im Ausweis kann man angeben, ob man nach dem Tod mit einer Organentnahme einverstanden oder nicht einverstanden ist oder ob man jemanden bevollmächtigen will, im Todesfall diese Entscheidung zu treffen
  • durch eine Unterschrift und das gesetzte Datum der Ausstellung wird der Ausweis gültig
  • Die Entscheidung, Organspender zu sein, kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Man braucht seinen Organspendeausweis nur zu vernichten

Was sind die Voraussetzungen für eine Organspende?

  • Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können eigenständig in eine Organspende einwilligen
  • Eine Höchst-Altersgrenze existiert nicht, es wird jedes Organ vorher einzeln geprüft
  • eindeutige Feststellung des Hirntodes durch mindestens zwei unabhängige Ärzte, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen müssen und nicht dem Entnahme- oder Transplantationsteam angehören dürfen
  • Keine Spende ist möglich bei metastasierendem Krebsleiden, einer HIV-Infektion, der Creutzfeld-Jacob-Erkrankung oder einer chronischen Organfunktionsstörung.
  • Drogenabhängigkeit oder Hepatitis B und C Infektionen müssen nicht unbedingt gegen eine Organspende sprechen

Welche Organe können gespendet werden?

  • Bei hirntoten Personen können Bauchspeicheldrüse, Blutgefäße, Darm, Gehörknöchelchen, Haut, Herz, Herzklappen, Hornhaut der Augen, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Leber, Lunge, Niere, Sehnen und Teile der Hirnhaut gespendet werden
  • Bei lebenden Personen können Nieren, die Leber und reproduzierbare Zellen oder Gewebe wie Blut, Knochenmark oder Eizellen entnommen werden

Was ist ein Hirntod und wie wird er festgestellt?

  • Ursachen für den irreversiblen Ausfall der Gehirnfunktionen können schwere Kopfverletzungen, Hirnblutungen, Schlaganfall, Hirntumore oder Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel, Kreislaufstillstand und Schock sein.
  • Bei den Untersuchungen zur Organspende wird ausgeschlossen, dass nicht nur scheinbar ein Hirntod vorliegt, z. B. durch Vergiftung, neuromuskuläre Blockaden, Unterkühlung, oder Koma
  • Die Bundesärztekammer hat genaue Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes veröffentlicht. Diese Beobachtungen müssen zwischen 12 und 72 Stunden wiederholt nachgewiesen werden.
    Zu den technischen Untersuchungen gehören ein Null-Linien-EEG über mindestens 30 Minuten oder der Nachweis der fehlenden Hirndurchblutung.

Wie läuft eine Organspende genau ab?

  • Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende nach dem Tod. Die DSO organisiert alle Schritte des Organspendeprozesses einschließlich des Transports der Organe zu den Empfängern. Dazu sind bundesweit fast 70 Koordinatoren der DSO im Einsatz. Sie unterstützen das Personal in den Krankenhäusern im Ablauf der Organspende
  • Liegt eine Einwilligung zur Organentnahme vor, werden Blutproben untersucht, die Blutgruppe und Gewebemerkmale bestimmt und geklärt, ob Erkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten
  • Diese Werte werden per Computer bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant mit den Daten der Empfänger auf der Wartelisten in den Benelux-Ländern, Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien abgeglichen. Die Vermittlung der Organe erfolgt nach rein medizinischen Gesichtspunkten
  • Dann organisiert der Koordinator der DSO in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Er sorgt für den Transport der Entnahmeteams und der entnommenen Organe
  • Der Verstorbene kann anschließend bestattet werden. Die Angehörigen erfahren nicht, wer die gespendeten Organe erhalten hat

Wie lange bleibt ein explantiertes Organ transplantierfähig?

  • Der Transport erfolgt immer in gekühlten, keimfreien Spezialbehältern
  • Nieren können bis etwa 36 Stunden nach Entnahme verpflanzt werden, wenn sie sofort mit einer speziellen Nährstofflösung kalt durchgespült werden
  • Herz, Lunge, Leber und Bauchspeicheldrüse müssen innerhalb weniger Stunden übertragen werden
  • Augenhornhaut und Gehörknöchelchen können über längere Zeit gekühlt in einer Gewebebank aufbewahrt werden
  • Für alle Organverpflanzungen gilt, dass die Erfolge um so größer sind, je kürzer die Zeit zwischen Entnahme und Transplantation ist

Wie lange kann man mit einem transplantierten Organ leben?

  • das kann nicht pauschal beantwortet werden
  • Es hängt von vielen Faktoren ab, z. B. ob immer die Medikamente zur Herabsetzung der Immunabwehr eingenommen wurden und wie der Lebenswandel der Person aussieht
  • Transplantierte Herzen und Nieren können bis zu 15 Jahre funktionieren

Gilt der Spenderausweis auch im Ausland?

Er hat auch im Ausland Gültigkeit, sofern die dortigen Regelungen eine Organspende zulassen. Die Regelungen sind allerdings sehr unterschiedlich:

  • Deutschland, USA, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Rumänien, Schweiz, Türkei, Weißrussland haben die (erweiterte) Zustimmungslösung
  • Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn haben die Widerspruchslösung, d. h. jeder kann Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat
  • Viele Länder wie China, Albanien, Kosovo, Kroatien, Irland, Litauen, Malta haben keine gesetzlichen Regelungen, was teilweise zu einem regen Organhandel führt

Wie ist gesichert, dass mit Spenderorganen kein Handel betrieben wird?

  • Organhandel kann für Deutschland ausgeschlossen werden
  • Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) hat in ihrem Kodex eine Kommerzialisierung abgelehnt
  • Außerdem verhindert eine lückenlose Dokumentation der Organspende und der Empfängerauswahl, dass Handel mit Spenderorganen betrieben wird
  • In § 17 des Transplantationsgesetzes wird ein Verbot ausgesprochen, mit Organen Handel zu betreiben. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor

Wie stehen die Glaubensgemeinschaften zur Organspende?

  • Von allen großen kirchlichen Gemeinschaften in Deutschland wird die Ansicht vertreten, dass die der "Nächstenliebe entspringende Entscheidung zur Organspende Vorrang habe vor der körperlichen Integrität des Leichnams". Natürlich muß es dabei einen angemessenen und würdevollen Umgang mit dem toten Spender geben
  • In der jüdischen Ethik steht das strikte Verbot, einen Leichnam zu verstümmeln, gegen die Pflicht, das Leben eines Menschen zu retten. Deshalb wird Organtransplantation im progressiven Judentum befürwortet
  • Religiöse Gesetzestexte erlauben in verschiedenen islamischen Ländern die Transplantation von Organen, wenn sie die einzig lebensrettende Behandlung für den Empfänger darstellt. Im heutigen Islam gilt Organspende als Zeichen der Nächstenliebe. Voraussetzung ist wie im deutschen Transplantationsgesetz der festgestellte Tod und die Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen
  • Der Buddhismus betrachtet den menschlichen Körper als unzertrennbare Einheit aus Körper und Seele. Vor allem die tibetisch-buddhistischen Anhänger stehen deshalb der Organspende kritisch gegenüber. Betont wird aber auch, dass der Mensch sich nicht an seinen Körper klammern soll. Deshalb ist Lebendspende und postmortale Spende von Organen erlaubt
  • Obwohl im Hinduismus Körper und Seele klar getrennt wahrgenommen werden, herrscht die Meinung vor, dass der Leichnam unversehrt bleiben müsse. Es gibt allerdings keine religiösen Bestimmungen, die Organspende und -transplantation verbieten. Generell ist dies eine individuelle Entscheidung. Organspende gilt im Hinduismus vorwiegend als Teil der Tradition, dem Leidenden zu helfen.