Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Das solltet ihr wissen
Wir alle können am 23. Februar 2025 einen neuen Bundestag wählen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag vorzeitig aufgelöst, weil die bisherige Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP am 6. November 2024 zerbrochen war. Wir beantworten euch hier die wichtigsten Fragen.
Wahl-O-Mat und Co: Wie finde ich heraus, welche Partei ich wählen könnte/sollte?
Ihr möchtet wissen, welche Partei euren Vorstellungen und Wünschen am nächsten kommt? Dafür gibt es ein paar Online-Tools, die euch das Durchlesen der Wahlprogramme ersparen.
Den bekannten Wahl-O-Mat, der ab dem 6. Februar für die Bundestagswahl 2025 verfügbar ist, gibt es bereits seit 2002 für Landes- und Bundestagswahlen. Er wird von der Bundeszentrale für politische Bildung bereitgestellt. In mehreren Workshops durch eine Redaktion aus Jungwählerinnen und Jungwählern entstehen Thesen, die dann an die Parteien geschickt werden. Deren Antworten werden dann in den Wahl-O-Mat eingebaut.
Es gibt aber auch noch Alternativen:
- Der Real-O-Mat von der gemeinnützigen Organisation FragDenStaat funktioniert so ähnlich wie der Wahl-O-Mat. Hier wird aber nicht auf die Wahlversprechen der Parteien geschaut, sondern es wird das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Parteien abgebildet. Grundlage sind dabei Anträge und Gesetzentwürfe im Bundestag in der letzten Legislatur.
- Bei DeinWal könnt ihr auch überprüfen, welche Partei im Bundestag wie abgestimmt hat. Am Ende seht ihr, mit welcher Partei ihr prozentual am häufigsten übereingestimmt habt.
- Beim WAHL.CHAT kommt KI zum Einsatz. Ihr könnt auf der Webseite mit den Wahlprogrammen der einzelnen Parteien interagieren und so die Übereinstimmungen herausfinden.
- Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat zur Bundestagswahl 2025 den DBfK-PflegOMat gestartet. Er gibt einen guten Überblick über die pflegepolitischen Programme und Schwerpunkte der einzelnen Parteien.
- agrarheute hat einen Agrar-O-Mat veröffentlicht. Damit findet ihr heraus, welche Partei die Interessen der Landwirte am ehesten vertritt.
- Wenn ihr an den Steuerplänen der Parteien interessiert seid, wäre vielleicht der Steuer-O-Mat der smartsteuer GmbH aus Hannover etwas für euch.
- Der WahlSwiper funktioniert wie Online-Dating: es gibt als Antwort nur Ja oder Nein
Wann und wie wird gewählt?
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wählerinnen und Wähler dürfen jeweils zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen.
Mit der Erststimme auf der linken Seite wählt ihr die Kandidatin oder den Kandidaten aus eurem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite wählt ihr eine Partei.
Der Anteil der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze die Parteien insgesamt erhalten.
Gibt es eine Wahlpflicht?
Bei Wahlen in Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Wenn ihr nicht an der Wahl teilnehmt, verschenkt ihr allerdings eure Stimmen und damit auch eure Einflußmöglichkeiten auf die Politik.
Wer darf bei der Bundestagswahl wählen?
Um wählen zu können, müsst ihr am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Welche Parteien stehen zur Wahl?
Für die Bundestzagswahl 2025 sind 41 Parteien grundsätzlich zur Bundestagswahl zugelassen.
Bei Bundestagswahlen müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften sammeln. In jedem Bundesland, in dem eine Partei mit eigener Landesliste antreten will, benötigt sie die Unterschriften von 0,1 Prozent der Wahlberechtigten oder von 2.000 Wahlberechtigten, je nachdem, welche Zahl niedriger ist. Nicht alle Parteien treten in allen Bundesländern zur Wahl an.
Wer darf überhaupt kandidieren?
Um kandidieren zu können, müsst ihr am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, verlieren für fünf Jahre das Recht, gewählt zu werden.
Wahlvorschläge können von einer Partei (Einzelpersonen und Listen) oder auch von Wahlberechtigten (nur Einzelbewerber) eingereicht werden.
Was ist neu bei dieser Wahl?
Nach der Bundestagswahl 2025 wird es statt bisher 733 nur noch 630 Bundestagsabgeordnete geben, da sich der Bundestag verkleinert hat. In Zukunft wird nur noch die Zweitstimme darüber entscheiden, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken kann. Es wird keine sogenannten Überhangmandate mehr für solche Abgeordneten geben, die mit einem Direktmandat (mit den Erststimmen) in den Bundestag kamen, auch wenn ihre Partei eigentlich weniger Mandate zugestanden haben (durch das Ergebnis der Zweitstimmen). D. h. Nicht mehr jede Person, die den Wahlkreis gewonnen hat, kommt auch in den Bundestag.
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Eure Stimmen sind ungültig, wenn die Wahlabsicht nicht eindeutig erkennbar ist. Wenn ihr z. B. mehrere Kreuze auf einer Seite des Wahlzettels gemacht hat, einzelne Kandidaten durchstreicht oder auf dem Zettel herumgekritzelt oder - geschrieben habt.
Wenn ihr nur eine Erst - oder Zweitstimme und nicht beide abgegeben habt, ist die abgegebene Stimme gültig.
Bei der Briefwahl sind beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurde oder wenn dieser leer war.
Wo wird gewählt?
In welchem Wahllokal ihr wählen könnt, steht in eurer Wahlbenachrichtigung. Die bekommt ihr per Post zugeschickt. Ihr könnt aber auch per Briefwahl eure Stimme abgeben.
Wie funktioniert eine Briefwahl?
Wie ihr Briefwahlunterlagen bekommt, steht genau auf eurer Wahlbenachrichtigung, die ihr per Post bekommt. Aber es ist auch in einigen Gemeinden in Niedersachsen vorher schon online möglich.
Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar um 15 Uhr auch direkt bei eurer Gemeinde beantragt werden. In Ausnahmefällen, wenn ihr z. B. plötzlich krank werdet, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragt werden.
Ihr bekommt zwei Umschläge zugeschickt. In den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legt ihr den Stimmzettel und klebt ihrn zu. Diesen packt ihr dann zusammen mit der "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit Ort, Datum und Unterschrift in den roten Wahlbriefumschlag. Den dann bitte auch zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert verschicken oder an der aufgedruckten Adresse direkt abgeben.
Wahlmythen
Zur perfekten Vorbereitung für die nächste Wahl decken wir HIER für euch mal ein paar Mythen auf, von denen ja immer mehr durchs Netz geistern. Lasst euch nicht verunsichern und geht wählen, das ist das Wichtigste.