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Böllern an Silvester: was ist in Niedersachsen erlaubt?

Die Regeln für die Silvesterböllerei in Niedersachsen bleiben auch 2024 unverändert bestehen. Generell gilt in allen Städten in Niedersachsen weiterhin ein Feuerwerksverbot im Umkreis von 200 Metern um besonders empfindliche Orte. Dazu zählen:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Kinder- und Altersheime
  • besonder brandempfindliche Gebäude oder Anlagen, wie Fachwerkhäuser und Reetdächer zum Beispiel
  • Tankstellen
  • Inmitten von Menschenansammlungen

Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 10.000 Euro rechnen.

Darüber hinaus gibt es in einigen Städten noch weitere Regelungen:

  • In Hannover ist das Böllern in der Silvesternacht in weiten Bereichen der Innenstadt bereits seit 2018 verboten, etwa im Bahnhofsbereich, am Opernplatz, Kröpcke oder Steintor. Die Polizei und erstmals auch das Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Außerdem sollen die in den Verbotszonen liegenden Restaurants und Bars vorab informiert werden und ihre Gäste auf das Verbot hinweisen.
  • In Göttingen soll wie in den vergangenen Jahren auch dieses Mal ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der historischen Altstadt gelten. Konkret gelte das Verbot in dem Bereich der Innenstadt, der von den Wallanlagen umschlossen wird, sowie einen Großraumparkplatz an der Stadthalle. Auch auf dem Wall selbst dürften zum Jahreswechsel keine Böller und Raketen gezündet werden.
  • In Braunschweig sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Es wird wohl wieder so sein, dass das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden verboten bleibt.
  • In der Stadt Oldenburg sind bislang keine besonderen Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus geplant.
  • Ähnlich ist die Lage in Wolfsburg.
  • Im gesamten Nationalpark Harz ist Böllern verboten. Das Verbot gilt hier ganzjährig.
  • In den Gemeinden des Altkreises Osterode dürft ihr generell nur Feuerwerke der Kategorie 2 an Silvester abbrennen.
  • In der historischen Altstadt von Osterode und den angrenzenden Bereichen ist Böllern nicht erlaubt und auch in der Bahnhofstraße, Sösepromenade, Berliner Straße, Waldstraße und Straße Am Südbahnhof bis zur Bahnlinie