Wir klären für euch die 10 gängisten Fahrrad-Mythen: Was ist wirklich erlaubt?

Sicher habt ihr euch auch schon bei Radfahren gefragt, ob ihr euch eigentlich korrekt an die Verkehrsregeln haltet und was genau (noch) erlaubt ist und was nicht. Wir haben uns mal für euch schlau gemacht und ein paar Mythen aufgedeckt.
Mythos 1: Fahrradfahrer dürfen immer den Gehweg benutzen
Besteht die Straße aus Kopfsteinpflaster dürfen Fahrradfahrer trotzdem nicht auf den Gehweg wechseln. Gibt es ein Schild, das einen Gehweg auch als Radweg kennzeichnet, darf er mit angepasster Geschwindigkeit benutzt werden. Und natürlich müssen die Radfahrer dort besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen.
Mythos 2: Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert immer seinen Führerschein
Das stimmt nur so halb. Denn die Promillegrenze beim Fahrrad unterscheidet sich etwas gegenüber der des Autos: Fahrt ihr mit dem Fahrrad mit unter 0,3 Promille, bekommt ihr keine Strafe. Fahrt ihr mit zwischen 0,3 und 1,6 Promille und behindert dabei KEINE Verkehrsteilnehmer, bekommt ihr auch keine Strafe. Wenn ihr aber z. B. in Schlangenlinien fahrt, dann schon.
Habt ihr aber z. B. mindestens 1,6 Promille, ist das auch auf dem Fahrrad strafbar und ihr bekommt auch drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Ihr müsst auch damit rechnen, dass ihr dann auch noch an einem MPU teilnehmen müsst. Besteht ihr die Untersuchung dort nicht, kann euch sogar der Führerschein entzogen werden.
Mythos 3: Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren
Das Radfahrer (auch auf der Straße) nicht nebeneinander fahren dürfen, ist nicht richtig. Ihr könnt also nebeneinander fahren, ohne dabei ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Natürlich solltet ihr aber darauf achten, dass dadurch kein anderer behindert oder gefährdet wird. 20 Euro kostet es, wenn ihr nebeneinander gefahren seid, und dabei andere behindert haben. Habt ihr andere sogar gefährdet, sind es 25 Euro.
Mythos 4: Während des Fahrradfahrens darf man keine Musik hören
Mit Kopfhörer Fahrradfahren und dabei entspannt Musik oder einen Podcast zu hören, ist halb erlaubt. Die Lautstärke muss dabei so eingestellt sein, dass ihr die Umgebung noch wahrnehmen könnt. Also könnt ihr ruhig ffn hören, aber nicht zu laut!
Mythos 5: Freihändig fahren ist erlaubt
Auch das ist ein Mythos, denn freihändig fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Wer dies trotzdem macht, kann laut dem ADFC eine Strafe von 5 Euro bekommen.
Mythos 6: Beim Fahrradfahren darf man telefonieren
Das stimmt nur halb. Zwar ist das nicht grundsätzlich verboten, jedoch dürft ihr das Handy wie beim Autofahren dabei nicht in der Hand halten. Mit einer Freisprechereinrichtung oder über Kopfhörer geht das Ganze aber. Laut dem Bußgeldkatalog kostet es euch 55 Euro, wenn ihr beim Radfahren mit dem Handy in der Hand telefoniert.
Mythos 7: Verstöße beim Fahrradfahren haben keine Einfluss auf den Führerschein
Auch das ist ein Mythos. Wer beim Fahrradfahren z. B. gegen die Ampelregelungen verstößt und einfach über eine rote Ampel fährt, kann mit einem Bußgeld und sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ihr solltet auch lieber nicht Fahrradfahren, wenn ihr über 1,6 Promille habt s. o.. Denn dann kassiert ihr 3 Punkte in Flensburg oder/und eine Geldstrafe. Es ist also möglich, dass euch für Verstöße gegen den Bußgeldkatalog für RADfahrer der AUTO-Führerschein entzogen wird.
Achtung liebe Eltern: Da ein Bußgeld und Punkte auch schon an Kinder ab 14 Jahren vergeben werden können, kann es sein, dass eure Kinder bei Verstößen schon Punkte in Flensburg sammeln bevor sie überhaupt einen Autoführerschein gemacht haben. Auch diese Punkte verjähren erst nach 2,5 Jahren.
Mythos 8: Es gibt eine Helmpflicht beim Fahrradfahren
Das ihr nicht ohne Helm fahren dürft stimmt nicht. Deshalb müsst ihr auch kein Bußgeld bezahlen, wenn ihr keinen auf habt. Dennoch ist es sinnvoll und empfehlenswert euren Kopf zu schützen, da ihr damit eure Sicherheit erhöht und Verletzungen reduziert. Helme sind also keine Pflicht, aber wir empfehlen jedem trotzdem unbedingt einen zu tragen.
Mythos 9: E-Bikes machen faul
Der Mythos sagt, dass vor allem Menschen, die sich nicht so viel bewegen wollen, mit E-Bikes fahren. Eine europäische Studie hat 10.000 Menschen zu ihrer E-Bike-Nutzung befragt und das Ergebnis war, dass der Kalorienverbrauch von E-Bike-Fahrern dem von "normalen" Radfahrern gleicht.
Aber die gefahrenen Strecken sind unterschiedlich: E-Bike-Fahrer kommen auf eine durchschnittliche Strecke von 9,4 km, während es die Radfahrer im Vergleich nur auf eine Strecke von 4,8 km bringen. Auch im täglichen Pendelverkehr legen die Radfahrer mit 5,3 km weniger Strecke zurück als die E-Bike-Fahrer mit 8 km im Tagesschnitt.
Mythos 10: Fahrräder dürfen nicht am Straßenrand abgestellt werden
Das ist absolut falsch. Fahrräder können an der Straße abgestellt werden. Die Besitzer müssen nur darauf achten, dass das Fahrrad in der Nacht beleuchtet ist und niemanden behindert.
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Tolle (einfache und schwere) Radtouren in Niedersachsen haben wir euch hier zusammengestellt.