ffn Oster-Eilish: ihr gewinnt die letzten Tickets für das Konzert von Billie Eilish in Hannover

Megastar Billie Eilish hat endlich ihr sehnlichst erwartetes 3. Studioalbum "Hit Me Hard And Soft" veröffentlicht und wird bei der dazugehörige Tour 2025 auch in Niedersachsen auftreten.
Die Tickets waren bereits nach wenigen Minuten ausverkauft, aber die Stars erlebt ihr natürlich mit uns!
Wir schenken euch 2 x 2 Tickets für ihr ausverkauftes Konzert am 2. Mai in der ZAG arena in Hannover
Achtet von Ostersamstag 10 Uhr bis Ostermontag 18 Uhr auf Songs von Billie Eilish. Und wenn einer von ihnen läuft, ruft die ffn Gewinnhotline 01378 800 800 (für 0,50 Euro/Anruf) an und mit ein bisschen Glück schenken wir euch Tickets für das ausverkaufte Konzert in Hannover.
Kleiner Tipp ... guckt euch die Das Gelbe vom Ei Titelliste an, dann wisst ihr ungefähr wann es soweit ist 😉
1. Anerkennung der Bedingungen
Mit der Teilnahme an dem von radio ffn veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der Firma Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG und der Firma Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG, in der aktuellen Version.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von radio ffn sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.
3. Spielzeiten
radio ffn veranstaltet das Gewinnspiel on air über den Sender vom 18.4.2025 um 10 Uhr bis 21.4.2025 um 18 Uhr. Das Gewinnspiel wird in einzelnen zeitlich begrenzten Spielrunden durchgeführt, die innerhalb der oben angegebenen Spielzeiten in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Vorbehaltlich einer fortlaufenden technischen Erreichbarkeit plant radio ffn zwei Spielrunden zu veranstalten. Auf den Beginn jeder Spielrunde wird zuvor zeitig jeweils wiederholt über den Radiosender deutlich hingewiesen. Jede Spielrunde wird mit einer Anmoderation über den Sender radio ffn eingeleitet, mit der auf das Gewinnspiel hingewiesen wird. Eine Veränderung der Gewinnspielzeit bleibt vorbehalten, diese wird dann jedoch umgehend auf der Internetpräsenz www.ffn.de bekannt gegeben.
4. Spielablauf
Innerhalb der angegebenen Spielzeit ruft der Moderator oder ein gesungener Jingle die Hörer unter Nennung der Telefonnummer der ffn-Gewinnhotline auf, sich telefonisch zu melden, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch Anwahl der ffn-Gewinnhotline 01378 / 800 800 möglich. Jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz und aus dem Mobilfunknetz kostet € 0,50.
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit dem ersten Anruf damit einverstanden, dass der Anruf aufgezeichnet und von radio ffn im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Gewinnspiels im Hörfunk nach sendetechnischer Aufbereitung ausgestrahlt wird.
Für die Durchführung des Gewinnspiels richtet ein Telefonserviceprovider für radio ffn eine Telefonplattform ein. Auf diese Plattform gelangen alle Anrufe, die während der Spielzeit bei der ffn-Gewinnhotline eingehen. Die Nummer der ffn-Gewinnhotline wird nicht nur on air, sondern auch über die Internetpräsenz www.ffn.de veröffentlicht. Sobald eine Verbindung zur Telefonplattform hergestellt worden ist, hört jeder Anrufer zunächst eine automatisierte Ansage, mit welcher auf die durch seinen Anruf bereits verursachten Kosten hingewiesen und Informationen über den aktuellen Verbindungsstatus seines Anrufs gegeben werden. Durch den Telefonprovider werden durch einen von dort eingerichteten Zufallsgenerator aus den eingehenden Anrufen während jeder Spielrunde gleichzeitig drei Anrufe an den bei radio ffn eingerichteten Hörerservice weitergeleitet. Während dieses Weiterleitungsvorganges hört der Anrufer ein Rufzeichen. Sofern am Hörerservice alle Leitungen belegt sind, ist der Weiterleitungsversuch fehlgeschlagen. Die Telefonplattform beendet dann automatisch das Gespräch mit einer automatisierten Ansage.
Nach erfolgreicher Weiterleitung des Anrufes werden der oder die weitergeleiteten Anrufe von Mitarbeitern des Hörerservice oder Redakteuren persönlich entgegen genommen. Der jeweilige Mitarbeiter erfragt und notiert Vorname, Name, Wohnort, und Telefonnummer des Anrufers. Des Weiteren wird erfragt, ob der Anrufer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Teilnahmebedingungen kennt, versteht und diese akzeptiert. Die diesbezüglichen Angaben des Anrufers sind verbindlich und unwiderruflich. Liegen Gründe vor, die den Anrufer nicht zur Teilnahme berechtigen oder akzeptiert dieser die Einbeziehung der Teilnahmebedingungen nicht, versagt der betreffende Mitarbeiter dem Anrufer die Teilnahme und beendet das Gespräch. Diejenigen Teilnehmer, welche die Spielvoraussetzungen erfüllen und ihre Angaben gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter ordnungsgemäß getätigt haben, werden in die letzte Warteschleife zum Moderator durchgestellt. Der Moderator nimmt den nächsten eingehenden Anruf aus der Warteschleife entgegen.
Der Moderator weist nach Ende jeder Spielrunde darauf hin, dass bis zur nächsten Spielrunde nicht mehr auf der Gewinnhotline angerufen werden soll und wann die nächste Spielrunde beginnt.
Der genaue Spielablauf stellt sich wie folgt dar:
Wird der Teilnehmer mit einem Moderator im Studio verbunden, gewinnt er oder sie jeweils 2 Tickets für das Konzert von Billie Eilosh am 2. Mai in der ZAG arena in Hannover.
5. Gewinnanspruch
Gewinne werden nur ausgeschüttet an Teilnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die aufgrund des Zufallsprinzips zwar kostenpflichtig die vorgeschaltete Telefonplattform erreicht haben oder sogar in die Warteschleife zum Studio gestellt worden sind, aber nicht von dem Moderator entgegen genommen wurden, haben weder einen Anspruch auf die Teilnahme an der aktuellen Spielrunde noch auf die Ausschüttung des Gewinns.
6. Gewinnübergabe
Die Gewinnerin oder der Gewinner erhalten jeweils 2 Tickets für das Konzert von Billie Eilish am 2. Mai in der ZAG arena in Hannover (Gästeliste).
7. Ausschluss von Teilnehmern
radio ffn hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von radio ffn oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist radio ffn berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
8. Beendigung des Gewinnspiels
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann radio ffn das Gewinnspiel unterbrechen oder abbrechen. In beiden Fällen wird radio ffn dies umgehend über die Webseite www.ffn.de mitteilen, bei Unterbrechung unter Angabe des konkreten Unterbrechungszeitraums. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährdet ist, etwa bei Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus anderen technischen Gründen, die eine erhebliche Beeinträchtigung für den Ablauf des Gewinnspiels bedeuten.
9. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden. Ferner wird der Veranstalter des Konzerts (Hannover Concerts GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 8, 30169 Hannover) die Namen und die Anschriften der Gewinner erhalten, um die Preise zu übermitteln.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.