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Teilnahmebedingungen!

1. Veranstalterin

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Harald Gehrung, Stiftstraße 8, 30159 Hannover (nachfolgend „radio ffn“ genannt).

2. Teilnahmebedingungen und Vertragsschluss

Für die Teilnahme am Gewinnspiel müsst ihr euch auf der Webseite von radio ffn HIER durch Eingabe der erforderlichen Daten in dem Formular anmelden. Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben und müssen der Wahrheit entsprechen.

Mit Setzen eines Hakens neben dem Text „Ich erkenne die Teilnahmebedingungen und AGB an.“ und der Absendung des Formulars kommt der Vertrag über die Teilnahme wirksam zustande.

Sofern du dich nicht online registriert hast, aber Axel oder Carmen gesehen und regelkonform (siehe Ziffer 5.) angesprochen hast, besteht alternativ die Möglichkeit, die Teilnahmebedingungen vor Ort zu sichten und durch Unterschrift zu akzeptieren.

3. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am Montag, den 4. März 2024 um 5 Uhr und endet, sobald sich ein Teilnehmer, der die Teilnahmebedingungen akzeptiert hat, bei dem gesuchten Morgenmoderator Axel Einemann (Axel) oder der gesuchten Morgenmoderatorin Carmen Wilkerling (Carmen) persönlich und ordnungsgemäß gemeldet hat, spätestens jedoch am Freitag, den 15. März 2024 um 17 Uhr.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zu Beginn der Teilnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahmeberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von radio ffn und ihrer verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiterangehörige ersten und zweiten Grades, deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, die in die Durchführung oder Vorbereitung des Gewinnspiels involviert sind oder waren.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ebenfalls Angestellte der Hotels und Pensionen, in denen Carmen oder Axel während ihrer Reise durch Niedersachsen übernachten werden.

5. Ablauf der Aktion

Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel kannst du im Gewinnspielzeitraum als Teilnahmeberechtigte/r einen Finderlohn zwischen EUR 1.000 und EUR 5.000 pro Woche (Montags bis Freitags) gewinnen.

Axel und Carmen werden im Gewinnspielzeitraum, begleitet von einem Reporter oder einer Reporterin von radio ffn, mit einem Mietwagen im Sendegebiet unterwegs sein. Um den Finderlohn zu gewinnen, musst du Axel oder Carmen in dieser Zeit im Sendegebiet von radio ffn (Niedersachsen, Bremen und Hamburg) finden, dich direkt vor ihn oder sie hinstellen und sagen: „Du bist Axel von ffn!“ oder „Du bist Carmen von ffn!“. Es reicht nicht aus, wenn du ihm diesen Satz aus der Entfernung, z.B. aus einem Auto heraus, zurufst. Für die Einhaltung des Gewinnspielzeitraums ist die auf dem Handy von Axel oder Carmen angezeigte Uhrzeit entscheidend, die ihr euch gemeinsam anseht.

Täglich werden im Programm von radio ffn on air im Programm, auf www.ffn.de und über die Social Media-Kanäle von radio ffn (Instagram, Facebook oder TikTok) zu verschiedenen Zeiten aktuelle Tipps zum Aufenthaltsort von Axel oder Carmen gegeben.

Am ersten Tag wird ein Finderlohn in Höhe von EUR 1.000 ausgelobt, der sich für jeden Tag, an dem Axel oder Carmen nicht gefunden werden, um jeweils EUR 1.000 erhöht. Das Wochenende (9. und 10. März 2024) wird nicht mitgerechnet.

6. Gewinnanspruch

Ein Anspruch auf Auszahlung des Finderlohns besteht nur, wenn der Vertrag über die Teilnahme wirksam zustande gekommen ist.
Der maximale Gewinn beträgt EUR 10.000. Der Finderlohn wird ausschließlich auf ein Konto des Teilnehmers ausgezahlt, eine Barauszahlung findet nicht statt.

7. Ausschluss von Teilnehmern

radio ffn ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, soweit hierfür berechtigte Gründe vorliegen.

Eine Berechtigung zum Ausschluss ist unter anderem dann gegeben, wenn der Teilnehmer unrichtige personenbezogene Angaben bei der Registrierung gemacht hat, insbesondere einen falschen Vor- oder Nachnamen angegeben hat.

Gleiches gilt im Fall einer Belästigung von Axel oder Carmen, z.B. durch ein Warten vor der Hoteltür gegebenenfalls verbunden mit einem Hinwirken zum Öffnen der Tür oder durch gefährliche Aktionen wie z.B. ein erzwungenes Anhalten des Fahrzeuges.

8. Beendigung der Teilnahme sowie des Gewinnspiels

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann radio ffn das Gewinnspiel unterbrechen oder abbrechen. In beiden Fällen wird radio ffn dies umgehend über die Webseite www.ffn.de und on air mitteilen, im Fall einer Unterbrechung unter Angabe des relevanten Zeitraumes (soweit bekannt).

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährdet ist, z.B. bei technischen Fehlern oder im Krankheitsfall.

9. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz erhältst du in unserer Datenschutzerklärung.

10. Fotos / Videos der Programmaktion

Mit der Teilnahme erklärst du dich bereit, dass gefertigte Fotos und/oder Videos für deren Durchführung, Abwicklung und Präsentation erhoben, genutzt, verarbeitet, verbreitet und Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Hierzu räumt der Teilnehmer radio ffn die ausschließlichen, zeitlichen und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte aller Art an den von ihm im Rahmen der Programmaktion gefertigten Fotos und/oder Videos zur uneingeschränkten Verwendung ein.

Zudem ist radio ffn berechtigt, die Video- und/oder Fotoaufnahmen zu bearbeiten und, falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Die mögliche und erwartbare Datenverarbeitung der Fotos und/oder Videos wird im Folgenden dargestellt:

  • Nutzung für interne und externe PR- und Werbezwecke, Online und Social Media, Pressearbeit und auch außerhalb des direkten Zusammenhangs mit der betreffenden Veranstaltung
  • Weitergabe der Fotos und/oder Videos an beteiligte Partner der Veranstaltung/ Programmaktion und an regionale/überregionale Presse
  • Dauerhafte Archivierung im nichtöffentlichen Senderarchiv zu chronistischen Zwecken

Der Teilnehmer hat das Recht, diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf lässt jedoch die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verwendung unberührt. Im Falle des Widerrufs werden die Fotos und/oder Videos des Teilnehmers umgehend aus den öffentlichen Medien von radio ffn entfernt.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).